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Ombudsperson

Die Amtszeit der Ombudsperson für die Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis am Leibniz-Institut für Polymerforschung Dresden e.V. beträgt drei Jahre. Wiederwahl ist zulässig.

Im Ergebnis eines Wahlvorschlages und eines Vorstandsbeschlusses wurde Herr Dr. Klaus Werner Stöckelhuber zum Ombudsmann ernannt. Seine Amtszeit endet am 30.09.2026. Sie erreichen ihn unter:

Leibniz-Institut für Polymerforschung Dresden e. V.
Dr. Klaus Werner Stöckelhuber
Hohe Straße 6
01069 Dresden

E-Mail: stoeckelhuber@ipfdd.de
Telefon: +49 (0)351/ 4658 579

Im Ergebnis eines Wahlvorschlages und eines Vorstandsbeschlusses wurde Frau Dr. Eva Bittrich am 20.09.2023 zur Stellvertreterin der Ombudsperson bis 30.09.2026 ernannt.

Die Aufgabe von Ombudsperson und Stellvertretung ist es, Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens nachzugehen, zu beraten und zu vermitteln.

Probleme bei der wissenschaftlichen Arbeit sind z.B.: Autorschaftsstreitigkeiten, Plagiatsvorwürfe, falscher Umgang mit Daten, Redlichkeit bei Zitaten, Forschungsbehinderung, etc.

Bei ihrer neutralen, vertraulichen Arbeit beziehen sie sich auf folgende Regeln:

Sollten bei der Ombudsperson und deren Vertretung die Besorgnis der Befangenheit vorliegen, oder bestehen Interessenskonflikte, können sich Ratsuchende bzw. Anzeigende an folgende Ombudsgremien wenden:

Sowohl die Ombudsperson des IPF, als auch die genannten Ombudsgremien behandelt alle Anfragen grundsätzlich neutral, fair und strikt vertraulich.

Zur Sicherung guter wissenschaftlicher Arbeit und um jegliche Konflikte diesbezüglich zu vermeiden sind folgende Punkte einzuhalten:

  • arbeite entsprechend den Normen und Regeln wissenschaftlicher Forschung (lege artis) 
  • dokumentiere alle Schritte deiner wissenschaftlichen Arbeit (detailliert und umfassend)
  • archiviere deine Daten (mindestens 10 Jahre)
  • sei kritisch mit deinen eigenen Ergebnissen (kontrolliere nochmals deine Ergebnisse, wiederhole Versuche)
  • sei aufrichtig in allen Aspekten deiner Arbeit und bei der Zusammenarbeit mit deinen Kollegen (das bedeutet auch korrekte Zitierung bzw. Berücksichtigung der Beiträge anderer zu deiner Forschung)

Aus den obigen Punkten ergibt sich, dass die folgenden Dinge nicht erlaubt sind:

  • das Entfernen von Ergebnissen aus Messreihen, die nicht in das Konzept passen
  • das Verfälschen oder Schönen von Ergebnissen
  • das Einreichen von Beiträgen auf Konferenzen oder in Zeitschriften ohne ausdrückliche Zustimmung aller Coautoren
  • das Übernehmen wissenschaftlicher Aussagen, Daten und Abbildungen oder wissenschaftlicher Informationen aus jeglichen Quellen ohne Angabe der Referenzquelle (Diebstahl geistigen Eigentums, Plagiat)

stellv. Ombudsperson

Dr. Eva Bittrich
+49 351 4658 256