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Publikationsrichtlinie

Eine verbindliche Publikationsrichtlinie regelt die Veröffentlichung von allen Forschungsergebnissen des IPF indem sie die Prinzipien der GWP formalisiert umsetzt. Insbesondere wird sichergestellt, dass alle Beteiligten adäquat berücksichtigt werden, Zugriff auf alle Daten, Analysen und daraus abgeleiteten Ergebnissen haben, die Publikation vollumfänglich und in jeder Phase des Revisionsprozesses zur Kenntnis erhalten und bestätigen.
Außerdem ist die unverzüglich auffindbare Speicherung aller Meta- und Primärdaten verankert. Die Einhaltung der Richtlinie ist für die Mitarbeitenden anhand eines kompakten Workflows möglich und wird auf allen Leitungsebenen mit hoher Priorität geprüft.
Die Genehmigung von Publikationen erfolgt durch unmittelbare Vorgesetzte und die Institutsleitung unter Berücksichtigung vertraglicher Regelungen, insbesondere bzgl. Geheimhaltung, Schutzrechten und Förderrichtlinien.
Die Richtlinie regelt weiterhin die Mitwirkung von Mitarbeitenden des IPF an gemeinsamen Publikationen mit anderen Einrichtungen. Ab Mai 2022 ist dem Vorgesetzten die Prüfung der Integrität jedes Manuskripts vor Übermittlung zur Publikation in einer Fachzeitschrift oder als Graduierungsarbeit durch eine Anti-Plagiats-Software (PlagScan, eThentiate, scribbr o.a.) verpflichtend nachzuweisen.